Beweisarchiv: Analysis: Differentialrechnung: L'Hospitalsche Regel

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Der geläufigste Beweis der Regeln von L'Hospital benutzt den Mittelwertsatz von Cauchy.

Voraussetzung

Sei a<b und seien die Funktionen f,g:[a,b]→ℝ stetig und auf dem offenen Intervall (a,b) differenzierbar. Es sei limx→af(x)=limx→ag(x)=0 und es existiere der Grenzwert

limx→af′(x)g′(x).

Behauptung

Dann gilt

limx→af(x)g(x)=limx→af′(x)g′(x),

d.h. der Grenzwert links existiert und hat den angegebenen Wert.

Beweis

Wir dürfen f und g nach a fortsetzen, indem wir f(a)=g(a)=0 setzen. Nach Voraussetzung sind die Funktionen dann auch in a stetig.

Damit limx→af′(x)g′(x) existiert, darf für keine gegen a konvergente Folge von Stellen x der Nenner g′(x)=0 sein, insb. gibt es ein ε>0 mit g′(x)≠0 für a<x<a+ε.

Für 0<h<ε sind also f,g auf [a,a+h] stetig, auf (a,a+h) differenzierbar und g′ verschwindet nirgends in (a,a+h). Es darf daher der (erweiterte) Mittelwertsatz der Differentialrechnung angewendet werden, d.h. es gibt zu jedem h mit 0<h<ε ein ch mit a<ch<a+h, so dass gilt:

f′(ch)g′(ch)=f(a+h)−f(a)g(a+h)−g(a)=f(a+h)g(a+h),

hierbei Letzteres wegen f(a)=g(a)=0.

Wenn h→0, dann ch→a, also

limx→af′(x)g′(x)=limh→0f′(ch)g′(ch)=limh→0f(a+h)g(a+h)=limx→af(x)g(x),

was zu zeigen war.

Eine andere Version der Regel von L'Hospital, die nicht sofort aus der eben gezeigten folgt, ist die folgende:

Voraussetzung

Sei a∈ℝ und seien die Funktionen f,g:(a,∞)→ℝ auf dem offenen Intervall (a,∞) stetig und differenzierbar. Es sei limx→∞g(x)=+∞ und es existiere der Grenzwert

limx→∞f′(x)g′(x)=L.

Behauptung

Dann gilt

limx→∞f(x)g(x)=limx→∞f′(x)g′(x),

d.h. der Grenzwert links existiert und hat den angegebenen Wert.

Beweis

Für jedes ε>0 gibt es ein α>a, sodass

|f′(x)g′(x)−L|<ε4für x>α.

Weil g gegen ∞ divergiert, gibt es ein β>α mit

g(x)>g(α)für x>β.

Nun definieren wir eine neue Funktion h:]β,∞[→ℝ mittels

h(x)=f(x)−f(α)g(x)−g(α)

Nach Wahl von β ist der Nenner niemals Null, die Funktion ist also sinnvoll definiert.

Nun gilt für alle x>β:

h(x)−L=f(x)−f(α)g(x)−g(α)−L=f(x)−f(α)−Lg(x)+Lg(α)g(x)−g(α)=f(x)−Lg(x)+Lg(α)−f(α)g(x)−g(α)=f(x)g(x)−L+Lg(α)−f(α)g(x)1−g(α)g(x).

Dies lösen wir nach f(x)g(x)−L auf und erhalten:

f(x)g(x)−L=(h(x)−L)(1−g(α)g(x))+f(α)−Lg(α)g(x).

Nun nehmen wir den Betrag auf beiden Seiten und erhalten mit der Dreiecksungleichung:

|f(x)g(x)−L|≤|h(x)−L||1−g(α)g(x)|+|f(α)−Lg(α)||g(x)|.

Wir müssen nun noch zeigen, dass dieser Ausdruck kleiner als ε wird, wenn x groß genug wird.

Weil g(x) gegen unendlich geht, erhalten wir die folgenden Grenzwerte:

limx→∞|1−g(α)g(x)|=1 und limx→∞|f(α)−Lg(α)||g(x)|=0.

Weil |1−g(α)g(x)| gegen 1 konvergiert, wird es irgendwann kleiner als 2 sein. Und weil |f(α)−Lg(α)||g(x)| gegen 0 konvergiert, wird es irgendwann kleiner als ε2 sein. Kombinieren wir diese beiden Ideen, so wissen wir, dass es ein γ>β gibt, sodass für alle x>γ die beiden folgenden Abschätzungen gelten:

|1−g(α)g(x)|<2 und |f(α)−Lg(α)||g(x)|<ε2.

Nun, wo wir die Zahl γ fixiert haben, sei x eine beliebige reelle Zahl größer als γ. Dann gilt:

|f(x)g(x)−L|≤|h(x)−L||1−g(α)g(x)|⏟<2+|f(α)−Lg(α)||g(x)|⏟<ε/2<|h(x)−L|⋅2+ε2.

Der Ausdruck |h(x)−L| wird nun mit Cauchy's Mittelwertsatz behandelt:

|h(x)−L|=|f(x)−f(α)g(x)−g(α)−L|=|f′(ξ)g′(ξ)−L|<ε4.

Die Zahl ξ liegt irgendwo zwischen α und x und die letzte Abschätzung folgt aus der Definition von α am Beginn dieses Beweises.

Zusammengefasst heißt das nun, dass wir für jedes ε>0 eine Zahl γ konstruiert haben, sodass für alle x>γ gilt:

|f(x)g(x)−L|<|h(x)−L|⋅2+ε2<ε4⋅2+ε2=ε.

Das war zu zeigen.