Mathe für Nicht-Freaks: Direkter und indirekter Beweis

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Es gibt zwei wichtige Arten von Beweisen: direkte Beweise und indirekte Beweise (auch Widerspruchsbeweise genannt).

Direkter BeweisVorlage:Anker

Datei:Beweise - Quatematik.webm Beim direkten Beweis wird der zu beweisende Satz S direkt bewiesen. Dies bedeutet, dass man mit den Voraussetzungen von S beginnt und aus diesen die zu beweisende Aussage direkt durch logische Schlussfolgerungen herleitet. Ein direkter Beweis nimmt also folgende Form an:

Vorlage:Einrücken

Beispiel

Betrachten wir ein Beispiel. Stelle dir vor, wir müssen den Satz

Vorlage:Important

beweisen. Dieser Satz lässt sich folgendermaßen als Implikation formulieren:

Vorlage:Important

In dieser Implikation ist „n ist eine natürliche Zahl“ die Prämisse und „n+(n+1)+(n+2) ist durch 3 teilbar“ die Konklusion. Ein direkter Beweis hätte also folgende Form:

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Ein solcher Beweis könnte so aussehen (Implikationen der logischen Schlussfolgerungen sind Vorlage:Fg):

Vorlage:Einrücken

Anstatt deinen Beweis so wie obigen zu strukturieren, kannst du ihn auch als Fließtext schreiben (dies ist meistens kompakter):

Vorlage:Important

Widerspruchsbeweis Vorlage:Anker

Neben dem direkten Beweis gibt es eine zweite Art des Beweises, den Widerspruchsbeweis oder indirekten Beweis. Wenn du einen mathematischen Satz S indirekt beweisen möchtest, so führst du seine Negation ¬S durch logische Schlussfolgerungen zu einem Widerspruch. Dabei nenne ich im Folgendem ¬S Widerspruchsannahme. Ein Widerspruchsbeweis hat also folgende Form:

Vorlage:Einrücken

Um einen Widerspruchsbeweis erfolgreich durchzuführen, musst du zunächst den zu beweisenden Satz S richtig negieren. Wie du dies machen kannst, kannst du im Abschnitt „Aussagen negieren“ nachlesen.

Doch wie haben wir den Satz S bewiesen, wenn wir die Widerspruchsannahme ¬S zu einem Widerspruch geführt haben? Wenn du die Widerspruchsannahme ¬S zu einem Widerspruch geführt hast, so weißt du, dass ¬S falsch sein muss, also ¬S=F ist. Damit ist die doppelte Verneinung ¬¬S von S wahr (¬¬S=¬F=W). Nun ist ¬¬SS eine Tautologie, was du an folgender Wahrheitstabelle erkennst:

S ¬S ¬¬S ¬¬SS
W F W W
F W F W

Da ¬¬SS eine Tautologie ist, ist ¬¬S dann und nur dann wahr, wenn S wahr ist (siehe Definition der Äquivalenz). Wir haben durch den Widerspruchsbeweis bewiesen, dass ¬¬S wahr ist (da ¬S falsch ist). Damit muss aber wegen obiger Tautologie S wahr sein. Genau dies ist zu zeigen, wenn wir den Satz S beweisen wollen.

Beispiel

Stelle dir vor, wir wollen den Satz

Vorlage:-

durch einen Widerspruchsbeweis beweisen (diesen Satz haben wir bereits oben direkt bewiesen). Diesen Satz können wir als Implikation definieren:

Vorlage:-

Um diese Implikation indirekt zu beweisen, müssen wir zunächst die Widerspruchsannahme formulieren, also die obige Implikation negieren. Wir erhalten:

Vorlage:-

Diese Annahme müssen wir nun durch logische Schlussfolgerungen zu einem Widerspruch führen. Eine solche Herleitung könnte so aussehen:

Vorlage:Einrücken

Auch diesen Beweis kannst du in einem Fließtext schreiben:

Widerspruchsannahme: Sei n eine natürliche Zahl und n+(n+1)+(n+2) nicht durch 3 teilbar. Wegen n+(n+1)+(n+2)=3n+3=3(n+1) ist 3(n+1) nicht durch 3 teilbar. Damit ist n+1 keine natürliche Zahl, da, wenn n+1 eine natürliche Zahl wäre, so wäre 3(n+1) durch 3 teilbar. Wenn n+1 keine natürliche Zahl ist, ist auch n keine natürliche Zahl. Dies ist aber ein Widerspruch dazu, dass n nach Widerspruchsannahme eine natürliche Zahl ist ↯.

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