Beweisarchiv: Mengenlehre: Wohlordnungssatz

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Aus dem Auswahlaxiom folgt der Wohlordnungssatz

Voraussetzung

Die Axiome von ZFC

Behauptung

Jede Menge hat eine Wohlordnung

Beweis

Sei A eine beliebige Menge. Dann ist Pot(A){} eine Menge nichtleerer Mengen und folglich gibt es eine Auswahlfunktion

C:Pot(A){}(Pot(A){})=A

mit C(U)U für alle UA. Zu jeder Relation RA×A definiere

D(R):={xAyA:x,yRy,xR}.

Für Relationen R,RA×A definiere

RR:R=R(D(R)×D(R))  D(R)×(D(R)D(R))R.

Die so definierte zweistellige Relation auf Pot(A×A) ist reflexiv, transitiv und antisymmetrisch, d. h. eine Halbordnung. Sei schließlich

W:={RA×AR ist Wohlordnung auf D(R)}.

Angenommen, die Menge A lässt sich nicht wohlordnen. Dann gilt für RW stets D(R)A, folglich ist sR:=C(AD(R)) definiert. Wenn R Wohlordnung auf D(R) ist, dann ist S(R):=R(D(R)×{sR}) Wohlordnung auf D(S(R))=S(R){sR}. (Anschaulich: Das neu hinzugenomme Element sR von A, das nicht von R abgedeckt wurde, wird als größer als alle bisherigen Elemente deklariert). Somit ist S eine Abbildung WW. Für RW gilt nach Konstruktion stets R<S(R). Der Form halber setzen wir S zu einer Abbildung S¯:Pot(A×A)Pot(A×A) fort, indem wir S¯(R)= für alle RW setzen. Wir definieren eine Abbildung I von der Klasse On der Ordinalzahlen nach Pot(A×A) durch transfinite Rekursion vermöge

I(v)=S¯(w<vI(w)).

Durch transfinite Induktion zeigt man jetzt die Aussage:

Φ(v): Für vOn ist I(v)W und für w<v ist I(w)<I(v).
Zum Beweis der Aussage sei vorausgesetzt, dass für alle v<v bereits Φ(v) gilt.
Betrachte die Relation I:=w<vI(w) auf der Menge D:=D(I). Für jedes Element xD gibt es dann ein w<v mit xD(I(w)). Für je zwei Elemente x,yD kann man sogar ein gemeinsames w<v mit x,yD(I(w)) finden (wähle zu x,y zunächst einzeln und bilde das Maximum). Für jedes solche w gilt x,yI(w)x,yI. Da jedes I(w), w<v Totalordnung auf D(I(w)) ist, folgt dann, dass I Totalordnung auf D ist.
Ist XD nicht leer und etwa xX ein Element, so gibt es ein w<v mit xD(I(w)). Da I(w)W und somit Wohlordnung auf D(I(w)) ist, sei m:=min(XD(I(w)). Für yX mit ym gilt dann entweder yD(I(w)) und folglich m,yI(w)I, oder yD(I(w))D(I(w)) für ein w mit w<w<v. Aus Φ(w) folgt dann wiederum m,yI(w)I wegen I(w)<I(w). Somit ist m,yI für alle yX, ym, mithin I sogar Wohlordnung auf D.
Insbesondere gilt dann I(v)=S(I)W.
Sei jetzt w<v. Falls x,yI(w), so auch x,yI, und falls x,yID(I(w)×D(I(w)), so x,yD(I(w)), also x,yI(w)x,yI, mithin I(w)=ID(I(w)×D(I(w)). Falls xD(I(w)) und yDD(I(w)), so yD(I(w)) für ein w mit w<v. Es muss sogar w<w gelten, denn sonst yD(I(w))D(I(w)). Aus Φ(w) folgt dann x,yI(w)I, mithin ist I(w)I<S(I)=I(v).
Somit gilt Φ(v) für alle Ordinalzahlen vOn.

Mittels der so definierten Abbildung I setze

W:={RWvOn:R=I(v)}.

Wegen Φ ist I injektiv, d. h. es gibt eine Umkehrabbildung J:WOn, so dass IJ auf W die Identität ist. Dann enthält aber die Menge {J(R)RW} sämtliche Ordinalzahlen. Dies widerspricht der Tatsache, dass On eine echte Klasse ist.

Die Annahme, dass die Menge A sich nicht wohlordnen lässt, muss also falsch sein. Damit ist der Wohlordnungssatz bewiesen.

Aus dem Wohlordnungssatz folgt das Auswahlaxiom

Voraussetzung

Die Axiome von ZF und der Satz:

Jede Menge hat eine Wohlordnung

Behauptung

Jede Menge nichtleerer Mengen hat eine Auswahlfunktion

Beweis

Sei A eine Menge nichtleerer Mengen. Wegen des Wohlordnungssatzes gibt es eine Wohlordung von A. Da jedes Element B von A eine nichtleere Teilmenge von A ist, hat B ein kleinstes Element min(B) bzgl. der Wohlordnung. Folgende Funktion ist dann eine Auswahlfunktion von A:

f:AA,Bmin(B).

Aus dem Lemma von Zorn folgt der Wohlordnungssatz

Voraussetzung

Die Axiome von ZF und der Satz:

Jede nichtleere halbgeordnete Menge, in der jede Kette eine obere Schranke hat, enthält ein maximales Element.

Behauptung

Jede Menge hat eine Wohlordnung

Beweis

Sei A eine Menge. Zu einer Relation RA×A sei dom(R)={aa,bR} und rg(R)={ba,bR}. Auf Pot(A×A) sei die folgende Relation definiert:

RRRRdom(R)×(dom(R)dom(R))R.

Diese Relation ist reflexiv, da für RW stets dom(R)×(dom(R)dom(R))=dom(R)×=R gilt. Da aus BBB auch B×(BB)=B×(BB)B×(BB)B×(BB)B×(BB) folgt, ergibt sich auch, dass transitiv ist. Insgesamt handelt es sich also um eine Halbordnung. Auch die Menge

W:={RA×Adom(R)=rg(R)R ist Wohlordnung von dom(R)}

aller Wohlordnungen auf Teilmengen von A ist auf diese Weise halbgeordnet. Wegen W ist W nicht leer.

Sei TW eine Kette. Setze S=TA×A. Man sieht leicht dom(S)={dom(U)UT} und rg(S)={rg(U)UT}. Es folgt dom(S)=rg(S). Sei UT, adom(U), bdom(S)dom(U). Dann ist bdom(V)dom(U) für ein VT. Da gewiss nicht V<U gelten kann, ist UV, also a,bdom(U)×(dom(V)dom(U))VS, mithin dom(U)×(dom(S)dom(U))S. Es folgt US für alle UT.

Sei Xdom(S) nicht leer. Für beliebiges xX gibt es dann ein UT mit xdom(U). Insbesondere ist dann Xdom(U) nichtleere Teilmenge von dom(U) und enthält ein kleinstes Element m. Da für jedes yXdom(U) wegen US erst recht my folgt, ist m auch kleinstes Element von X. Somit ist S Wohlordnung auf dom(S) und daher obere Schranke von T in W.

Also erfüllt W die Voraussetzung des Lemmas von Zorn. Sei demnach MW ein maximales Element. Falls aAdom(M) existiert, ist M:=M(dom(M)×{a}){a,a} eine Wohlordnung von dom(M){a} mit MM im Widerspruch zur Maximalität von M. Daher muss dom(M)=A gelten, d. h. M ist eine Wohlordnung auf A.