Beweisarchiv: Mengenlehre: Injektivität Surjektivität Bijektivität: Rechtsinverse

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Surjektivität und rechtsinverse Abbildung

Voraussetzung

f:AB sei eine Abbildung.

Behauptung

f  ist surjektiv f  hat eine Rechtsinverse g .

(Dabei heißt g:BA eine Rechtsinverse zu f , wenn fg=idB gilt.)

Beweis

  •  : f  werde als surjektiv vorausgesetzt. Jedes Element yB hat also mindestens ein Urbild unter der Abbildung f . g:BA sei eine Funktion, die jedem yB genau ein Urbild zuweist (eine solche Funktion existiert nach dem Auswahlaxiom). Dann ist fg=idB erfüllt.
  •  : Es gelte fg=idB. Nun sei bB gegeben. Wir müssen ein aA mit f(a)=b  angeben.
    Die Festlegung a:=g(b)  leistet das Verlangte, denn f(a)=f(g(b))=idB(b)=b .

Wikipedia-Verweise

Auswahlaxiom - Identische Abbildung - Komposition - Surjektivität - Urbild (Mathematik)


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