Beweisarchiv: Mengenlehre: Injektivität Surjektivität Bijektivität: Rechtskürzbarkeit
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Beweisarchiv: Mengenlehre: TOPNAV
Surjektivität und Rechtskürzbarkeit
Voraussetzung
sei eine Abbildung.
Behauptung
ist surjektiv ist rechtskürzbar.
(Dabei heißt rechtskürzbar, wenn für beliebige Abbildungen aus schon folgt.)
Beweis
- : werde als surjektiv vorausgesetzt und seien beliebige Abbildungen mit . Wir müssen zeigen.
Dazu sei beliebig. Da surjektiv ist, gibt es (mindestens) ein Element mit . Wegen gilt , also . Damit ist bewiesen. - : werde als rechtskürzbar vorausgesetzt. Nun sei ein beliebiges Element gegeben. Wir nehmen an, dass nicht in der Bildmenge von liegt und werden diese Annahme zum Widerspruch führen
Dazu werden zwei Abbildungen folgendermaßen definiert:
,
für und .
Da ja nicht im Bild von liegt, gilt . Aus der Rechtskürzbarkeit von folgt , was aber nicht stimmt. Also war die Annahme, dass nicht im Bild von liegt falsch, und ist als surjektiv nachgewiesen.
Wikipedia-Verweise
Bildmenge - Komposition - Surjektivität