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Surjektivität und Rechtskürzbarkeit

Voraussetzung

f:AB sei eine Abbildung.

Behauptung

f  ist surjektiv f  ist rechtskürzbar.

(Dabei heißt f  rechtskürzbar, wenn für beliebige Abbildungen g,h:BC aus gf=hf schon g=h  folgt.)

Beweis

  •  : f  werde als surjektiv vorausgesetzt und g,h:BC seien beliebige Abbildungen mit gf=hf. Wir müssen g=h  zeigen.
    Dazu sei bB beliebig. Da f  surjektiv ist, gibt es (mindestens) ein Element aA mit f(a)=b . Wegen gf=hf gilt g(f(a))=h(f(a)) , also g(b)=h(b) . Damit ist g=h  bewiesen.
  •  : f  werde als rechtskürzbar vorausgesetzt. Nun sei ein beliebiges Element bB gegeben. Wir nehmen an, dass b  nicht in der Bildmenge von f  liegt und werden diese Annahme zum Widerspruch führen
    Dazu werden zwei Abbildungen g,h:B{0,1} folgendermaßen definiert:
    g(x):=1 ,
    h(x):=1  für xb und h(b):=0 .
    Da b  ja nicht im Bild von f  liegt, gilt gf=hf. Aus der Rechtskürzbarkeit von f  folgt g=h , was aber nicht stimmt. Also war die Annahme, dass b  nicht im Bild von f  liegt falsch, und f  ist als surjektiv nachgewiesen.

Wikipedia-Verweise

Bildmenge - Komposition - Surjektivität


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