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Surjektivität und Rechtskürzbarkeit

Voraussetzung

f:A→B sei eine Abbildung.

Behauptung

f  ist surjektiv ⟺ f  ist rechtskürzbar.

(Dabei heißt f  rechtskürzbar, wenn für beliebige Abbildungen g,h:B→C aus g∘f=h∘f schon g=h  folgt.)

Beweis

  • ⇒ : f  werde als surjektiv vorausgesetzt und g,h:B→C seien beliebige Abbildungen mit g∘f=h∘f. Wir müssen g=h  zeigen.
    Dazu sei b∈B beliebig. Da f  surjektiv ist, gibt es (mindestens) ein Element a∈A mit f(a)=b . Wegen g∘f=h∘f gilt g(f(a))=h(f(a)) , also g(b)=h(b) . Damit ist g=h  bewiesen.
  • ⇐ : f  werde als rechtskürzbar vorausgesetzt. Nun sei ein beliebiges Element b∈B gegeben. Wir nehmen an, dass b  nicht in der Bildmenge von f  liegt und werden diese Annahme zum Widerspruch führen
    Dazu werden zwei Abbildungen g,h:B→{0,1} folgendermaßen definiert:
    g(x):=1 ,
    h(x):=1  für x≠b und h(b):=0 .
    Da b  ja nicht im Bild von f  liegt, gilt g∘f=h∘f. Aus der Rechtskürzbarkeit von f  folgt g=h , was aber nicht stimmt. Also war die Annahme, dass b  nicht im Bild von f  liegt falsch, und f  ist als surjektiv nachgewiesen.

Wikipedia-Verweise

Bildmenge - Komposition - Surjektivität


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