Beweisarchiv: Analysis: Differentialrechnung: Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung

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Satz

Seien a,b mit a<b und f:[a,b] stetig. Sei F:[a,b] stetig differenzierbar mit der Ableitung F=f. Dann gilt für das Riemann-Integral

abf(x)dx=F(b)F(a).

Beweis

Seien x[a,b] und G:[a,b];xaxf(y)dy. Sei h mit h0 und x+h[a,b] und definiere mh:=min{f(y);|yx|h,y[a,b]}, Mh:=max{f(y);|yx|h,y[a,b]}. Dann gilt nach den Rechenregeln fürs Riemann-Integral

G(x+h)G(x)=ax+hf(y)dyaxf(y)dy=xx+hf(y)dy.

Wegen

mh1hxx+hf(y)dyMh

gilt

mhG(x+h)G(x)hMh.

Da f stetig ist, existiert nach dem ϵδ-Kriterium nun für jedes ϵ mit ϵ>0 ein δ mit δ>0 mit |f(y)f(x)|<ϵ für alle y[a,b] mit |yx|<δ. Mit anderen Worten existiert für jedes ϵ>0 ein h>0 mit Mhmh<ϵ. Damit ist G am Punkt x differenzierbar mit

G(x)=limh0x+h[a,b]G(x+h)G(x)h=f(x).

Damit ist G eine Stammfunktion von f.
Sei nun F:I eine Stammfunktion von f. Dann existiert nach der Charakterisierung konstanter Funktionen eine Konstante C mit F(x)=G(x)+C für alle x[a,b]. Damit gilt erneut nach den Rechenregeln fürs Riemann-Integral

F(b)F(a)=G(b)+CG(a)C=G(b)G(a)=abf(x)dxaaf(x)dx=abf(x)dx.