Beweisarchiv: Geometrie: Planimetrie: Kreis: Japanischer Satz für konzyklische Vierecke
Beweisarchiv: Geometrie: TOPNAV

Voraussetzung
sei ein nicht überschlagenes Sehnenviereck.
Ferner sei
- der Mittelpunkt des Inkreises von
- der Mittelpunkt des Inkreises von
- der Mittelpunkt des Inkreises von und
- der Mittelpunkt des Inkreises von .
Behauptung
ist ein Rechteck.
Beweis
(im folgenden -Winkel genannt) weil beide Winkel Umfangswinkel zur Sehne sind. Daraus folgt, dass
weil
Durch die Gleichheit dieser Winkel ist ein Sehnenviereck.
Durch die Eigenschaften der Sehnenvierecke gilt jetzt
Alle Aussagen gelten analog auch für
Also gilt auch
Durch Addition der Winkel kommt folgendes heraus
Da
gilt
Da alle Aussagen analog für die anderen Winkel zwischen den Mittelpunkten gelten, betragen sie alle .
Somit ist ein Rechteck. q.e.d. (quod erat demonstrandum = was zu beweisen war)