Beweisarchiv: Mengenlehre: Mengenoperation: Grundeigenschaften der Inklusion: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2019, 23:24 Uhr
Beweisarchiv: Mengenlehre: TOPNAV
Definition: „Inklusion“ bedeutet Teilmengenbeziehung.
(a) Die Inklusion ist transitiv, d. h. sind und , so ist auch .
(b) Es ist .
(c) Genau dann ist , wenn und gelten.
Beweis
(a) Alle Elemente von sind Elemente von und alle Elemente von sind Elemente von . Dies zeigt, dass auch alle Elemente von Elemente von sind.
(b) Für alle Elemente gilt und , somit ist eine Teilmenge von . Außerdem ist jedes Element von auch ein Element von und wir haben .
(c) Zu beweisen ist die Äquivalenz .
"": Dies ist klar.
"": heißt, dass alle Elemente von A auch in B sind und heißt, dass alle Elemente von B auch in A sind. Somit haben und die gleichen Elemente und wir haben .