Beweisarchiv: Mengenlehre: Mengenoperation: Distributivgesetz

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Durchschnitt über Vereinigung

Voraussetzung

A, B, C seien beliebige Mengen.

Behauptung

A(BC)=(AB)(AC)

Beweis

  •  : x sei ein Element der linken Seite, also xA(BC). Dann gilt xA und xBC. Da x in der Vereinigung von B und C liegt, ist (Fall 1) xB oder (Fall 2) xC. Im Fall 1 ist xAB, im Fall 2 ist xAC. Damit liegt x in der Vereinigung (AB)(AC), ist also Element der rechten Seite.
  •  : x sei ein Element der rechten Seite, also x(AB)(AC). Damit gilt (Fall 1) xAB oder (Fall 2) xAC. In beiden Fällen haben wir xA. Außerdem ist xB oder xC, zusammengefasst also xBC. Nach Definition des Durchschnitts liegt x in A(BC), ist also Element der linken Seite.

Alternativ: Es gilt

xA(BC)xA(xBxC)

und

x(AB)(AC)(xAxB)(xAxC).

Die Behauptung folgt daher aus der Distributivität von über , d.h. der allgemeinen Äquivalenz von p(qr) und (pq)(pr).

Durchschnitt über beliebige Vereinigung

Voraussetzung

Sei A eine Menge, I eine (Index-)Menge und zu jedem iI sei Bi eine Menge.

Behauptung

AiIBi=iI(ABi)

Beweis

Element der linken Menge zu sein ist für jedes x äquivalent zu xAiI:xBi, für die rechte dagegen zu iI:(xAxBi). Aber auf prädikatenlogischer Ebene gilt bereits die allgemeine Äquivalenz von pi:qi mit i:(pqi) - hier mit p für xA und qi für iIxBi:

  • Aus pi:qi folgt sowohl p als auch i:qi, aus letzterem qi für ein geeignetes i. Zusammen mit p folgt für dieses i dann pqi, insbesondere i:(pqi).
  • Aus i:(pqi) folgt - für geeignetes i - die Gültigkeit von pqi, also sowohl p als auch qi. Folglich gilt qi für dieses i, d.h. i:qi, zusammen mit p also pi:qi.

Bemerkung

Der vorhergehende Satz kann auch als Spezialfall dieses Satzes für den Fall einer zweielementigen Indexmenge angesehen werden.

Vereinigung über Durchschnitt

Voraussetzung

A, B, C seien beliebige Mengen.

Behauptung

A(BC) = (AB)(AC)

Beweis

Hier folgt die Gleichheit aus der allgemeinen Äquivalenz von p(qr) und (pq)(pr)

Vereinigung über beliebigen Durchschnitt

Voraussetzung

Sei A eine Menge, I eine (Index-)Menge und zu jedem iI sei Bi eine Menge.

Behauptung

AiIBi=iI(ABi)

Beweis

Hier folgt die Aussage aus der allgemeinen Äquivalenz von pi:qi und i:(pqi) - hier mit xA für p sowie iIxBi: für q

  • Angenommen, p ist wahr. Dann ist sowohl pi:qi wahr als auch pqi für jedes i, also i:(pqi).
  • Angenommen, p ist falsch.
    • Gilt pi:qi, so folgt i:qi. Sei i beliebig. Dann folgt hieraus qi und erst recht pqi. Da i beliebig war, folgt i:(pqi).
    • Gilt i:(pqi) und ist i beliebig, so folgt pqi, nach Voraussetzung sogar qi. Da i beliebig war, folgt i:qi und erst recht pi:qi.

Bemerkung

Der vorhergehende Satz läßt sich wieder als Spezialfall hiervon mit zweielementiger Indexmenge auffassen.

Durchschnitt über Symmetrische Differenz

Voraussetzung

A, B, C seien beliebige Mengen.

Behauptung

A(BC)=(AB)(AC)

Beweis

Die Behauptung folgt aus der aussagenlogischen Äquivalenz von p(q↮r) und (pq)↮(pr).

Wikipedia-Verweise

charakteristische Funktion - De Morgansche Gesetze - Distributivgesetz - Restklassenring - Schnittmenge - symmetrische Differenz - Teilmenge - Vereinigungsmenge


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