Maßtheorie für Einsteiger/ Messbare Funktionen

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Messbare Funktion (Definition)

Eine Funktion f:X1X2 deren Definitionsbereich der Messraum (X1,𝒜1) und deren Bildbereich der Messraum (X2,𝒜2) ist wird als messbare Funktion bezeichnet, wenn das Urbild jeder Menge aus der Bildmenge X2 messbar bezüglich 𝒜1 ist, wenn also

f1(A2)𝒜1 für alle Mengen A2𝒜2

gilt [1]. Man sagt in diesem Fall auch, dass f𝒜1𝒜2-messbar ist.

Beispiele für messbare Funktionen

Prüfung auf Messbarkeit mittels Erzeugendensystem

Um zu zeigen, dass es sich bei einer Abbildung f:X1X2 um eine messbare Funktion handelt, müsste nach der Definition einer messbaren Funktion für jede Menge A2𝒜2 geprüft werden, ob das Urbild f1(A2) in der σ-Algebra 𝒜1 enthalten ist.

Falls ein Mengensystem 𝒯 existiert, das Erzeuger der σ-Algebra 𝒜2 ist, vereinfacht sich die Prüfung auf Messbarkeit. Unter diesen Voraussetzungen lässt sich zeigen, dass f die Eigenschaften einer messbaren Funktion erfüllt, wenn die Urbilder f1(T) aller in 𝒯 enthaltenen Mengen T in der σ-Algebra 𝒜1 enthalten sind. Dies hat vor allen Dingen einen praktischen Nutzen, da das Erzeugendensystem einer σ-Algebra im Allgemeinen wesentlich weniger Elemente enthält als die entsprechende σ-Algebra. Je nach Konstellation reduziert sich die Anzahl der Mengen, bei denen geprüft werden muss, ob das Urbild in 𝒜1 enthalten ist daher deutlich.

Treppenfunktionen

Approximation durch Treppenfunktionen

Bildmaß

Quellenangaben