Beweisarchiv: Analysis: Konvexe Funktionen und Stetigkeit

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Beweisarchiv: Analysis: TOPNAV

Diese beiden Beweise behandeln den Zusammenhang von Konvexität und Stetigkeit von reellwertigen Funktionen auf topologischen Vektorräumen.

Eine schwächere Definition der Konvexität

Sei f eine reellwertige Funktion auf einer konvexen Teilmenge C eines reellen topologischen Vektorraums. Ist f stetig, so reicht für die Konvexität von f bereits die Bedingung, dass ein beliebiges, aber fixes λ mit 0<λ<1 existiert, sodass für alle x,y aus C gilt:

f(λx+(1λ)y)λf(x)+(1λ)f(y).

Um dies zu sehen, betrachtet man die Menge T aller „guten“ t, die durch

T={t[0,1]:f(tx+(1t)y)tf(x)+(1t)f(y)x,yC}

definiert ist.

Seien nun u,vT. Dann gilt auch λu+(1λ)vT, denn

f((λu+(1λ)v)x+(1λu(1λ)v)y)=f(λ(ux+(1u)y)+(1λ)(vx+(1v)y))λf(ux+(1u)y)+(1λ)f(vx+(1v)y)λ(uf(x)+(1u)f(y))+(1λ)(vf(x)+(1v)f(y))=(λu+(1λ)v)f(x)+(1λu(1λ)v)f(y).

Sein nun t eine beliebige reelle Zahl mit 0<t<1. Dann lässt sich eine Intervallschachtelung [un,vn] mit un,vnT konstruieren, die gegen t konvergiert: Sei u0=0,v0=1 und 0unt<vn1 und 0<vnunqn mit 0<q:=max(λ,1λ)<1.

Sei tn:=λun+(1λ)vn.

Ist tnt, so setzt man un+1:=tn, vn+1:=vn, und es gilt vn+1un+1=λ(vnun).

Ist tn>t, so setzt man un+1:=un, vn+1:=tn, und es gilt vn+1un+1=(1λ)(vnun).

un+1,tn+1 sind ebenfalls aus T, es gilt t[un+1,vn+1] und 0<vn+1un+1qn+1.

Die so konstruierte Intervallschachtelung konvergiert also gegen t; wegen der Stetigkeit von f gilt daher tT. Da t beliebig gewählt war, folgt also T=[0,1], und f ist konvex.

Stetigkeit beschränkter konvexer Funktionen in normierten Räumen

Setzt man für eine Funktion f zusätzlich zur Bedingung, dass für ein fixes λ(0,1) die Beziehung

f(λx+(1λ)y)λf(x)+(1λ)f(y)

für alle x,y aus einer konvexen Teilmenge C eines normierten Vektorraums gilt, noch voraus, dass f nach oben beschränkt ist, so folgt daraus bereits die Stetigkeit von f in den inneren Punkten von C. Anschaulich wird dies daraus klar, dass man an einer Unstetigkeitsstelle eine beliebig steile Verbindungsgerade zwischen zwei Funktionswerten ziehen kann, wobei die Funktion zwischen den beiden Werten unterhalb der Verbindungsgeraden und außerhalb der beiden Werte oberhalb der Verbindungsgerade liegen muss. Kann die Verbindungsgerade nun beliebig steil werden, so stößt man irgendwann über die obere Schranke der Funktion.

Formal ist der Beweis allerdings etwas komplizierter. Zunächst beachte man, dass aus den obigen Voraussetzungen für natürliche Zahlen n und

x=λnu+(1λn)y

folgt, dass

f(x)λnf(u)+(1λn)f(y)

bzw.

f(u)=f(1λnx(1λn1)y)1λnf(x)(1λn1)f(y).

Sei nun a ein beliebiger innerer Punkt von C und

Bρ(a)={x:xa<ρ}C

eine zur Gänze in C enthaltene offene Kugel um a. Wäre nun f nicht stetig in a, so gäbe es ein ε>0, so dass für jedes δ>0 ein x existiert, so dass zwar ax<δ, aber |f(x)f(a)|>ε. Sein nun n so gewählt, dass

1λn1>Mf(a)ε,

wobei M eine obere Schranke für f sei. Wählt man nun δ=λnρ, so existiert also ein x mit

xa<λnρ,

aber

|f(x)f(a)|>ε.

Angenommen, f(x)>f(a)+ε. Dann gilt für y:=1λnx(1λn1)a

f(y)=f(1λnx(1λn1)a)1λnf(x)(1λn1)f(a)>f(a)+1λnε>M.

Das kann aber nicht sein, da ya=1λnxa<ρ. Daher liegt y in C, und es muss f(y)<M gelten.

Sei daher f(x)<f(a)ε. Dann gilt für z:=1λna(1λn1)x

f(z)=f(1λna(1λn1)x)1λnf(a)(1λn1)f(x)>f(a)+(1λn1)ε>M.

Das kann aber auch nicht sein, da za=(1λn1)xa<ρ. Daher liegt auch z in C, und es muss ebenfalls f(z)<M gelten.

f muss daher stetig in a sein.